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Schutz vor Allergien im Baugewerbe

Architekt mit Helm


  1. Vorträge
  2. organisatorische Hautschutzmaßnahmen

Haut- und Atemwegserkrankungen kommen im Baugewerbe häufig vor. Oft zwingen sie zur Berufsaufgabe. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 613, 401 und 540 beschreiben Arbeitsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Berufskrankheiten.

Prüfung der Substitution von Gefahrstoffen nach § 9 Gefahrstoffverordnung

  • Nach Anhang IV der Gefahrstoffverordnung ist die Verwendung von chromatreichem Zement nicht mehr gestattet. Statt dessen muss nach TRGS 613 chromatarmer Zement verwendet werden.
  • Verwenden Sie bei Umgang mit Acrylaten und Epoxidharzen Monomer-arme Produkte mit höherem Molekulargewicht. Sie sind weniger allergen.
  • Als Härter sollten Sie bei Epoxidharzen - falls technisch möglich - Aminamidaddukthärter verwenden.
  • Als Härter für Isocyanate sollten Sie Polyisocyanate verwenden.

Schutz der Haut

Bei allen Feuchtarbeiten und bei Hautkontakt mit Chemikalien wie z.B. Zement, Estrich, Farben und Harzen muss die Haut der Hände mit Handschuhen geschützt werden. Falls auch andere Hautstellen mit allergenen Chemikalien in Kontakt kommen, müssen entsprechende Schutzkleidung oder Schutzschuhe getragen werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern geeignete persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Einmal-Handschuhe, Schutzkleidung, Schutzschuhe) zur Verfügung stellen, die die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen (EU-Richtlinie 98/686/EWG) erfüllen.

Handschuhe

Bei Kontakt mit Zement, Ölen und aliphatischen Lösemitteln (Testbenzin, Cyclohexanol, Ethylenglycoldibutylether, Kohlenwasserstoffe) bieten baumwollgefütterte dickere Schutzhandschuhe aus Kunstgummi (Nitril) den besten Hautschutz. Bei Kontakt mit aromatischen Lösemitteln und Alkoholen (Xylol, Toluol, Solventnaphtha, Ethanol, Isopropanol) empfiehlt sich Fluorkautschuk oder Spezialfolie (Silvershield) als Handschuhmaterial. Methanol wird nur von Butylkautschuk abgehalten. Bei Kontakt mit Acrylaten sind die sogenannten 4-hour-gloves als 4 Stunden haltbare Einmalhandschuhe zu empfehlen. Alternativ können über elastischen Einmalhandschuhen Ethiparat-Handschuhe getragen werden, die allerdings mechanisch nicht ausreichend resistent sind. Bei Kontakt mit Epoxidharzen können Nitril-Handschuhe von Haushaltshandschuh-Qualität als Einmal-Handschuhe verwendet werden.

Wichtig ist es, die Schutzhandschuhe nur so lange zu verwenden, wie dies von der Herstellerfirma für diese Handschuhe bei Kontakt mit den vorhandenen Gefahrstoffen angegeben wird (Beständigkeits- und Permeationsliste beachten!). Mehrfach verwendbare Handschuhe sollten nach Gebrauch an der Hand gereinigt werden. Jeder Mitarbeiter sollte seine eigenen (gekennzeichneten) Handschuhe in der richtigen Größe haben.

Wenn man lange Zeit Handschuhe trägt, schwitzt die Haut im Handschuh. Die Haut kann hierdurch aufgeweicht und gereizt werden. Chemikalien werden aus dem Handschuh herausgelöst und können zu Allergien führen. Deshalb sollte man die sauberen Hände vor dem Handschuhtragen mit einem nicht fettenden Hautschutzmittel (wie z.B. Spray oder Lotio) behandeln. Wenn das Spray oder die Lotio zusätzlich Tannin- oder Eucoriol-haltig ist, verhindert man das Schwitzen unter dem Handschuh. (Stark fettende Hautschutzmittel z.B. Salben, Cremes unter dem Handschuh können Allergene aus dem Handschuh herauslösen und in tiefere Hautschichten bringen.) Auch das Tragen von dünnen Baumwoll-Handschuhen unter dem Handschuh kann das Schwitzen vermindern.

Waschen Sie die Hände nach Verschmutzung, vor längeren Arbeitspausen und am Arbeitsende sorgfältig mit schonendem Hautreinigungsmittel (so viel wie nötig, so wenig wie möglich) und trocknen Sie sie mit weichen Einmal-Handtüchern ab. Massieren Sie danach ein rückfettendes Pflegemittel gut in die Haut der Hände und Unterarme ein. Darüber hinaus ist bei jeder Verschmutzung die Haut sorgfältig zu reinigen.

Organisatorische Hautschutzmaßnahmen

  • Wechseln Sie zwischen Feucht- und Trockenarbeit ab. Die Trockenarbeit ohne Handschuhe sollte mindestens solange dauern wie die Feuchtarbeit mit Handschuhen.
  • Verwenden Sie Applikatoren (Pinsel, Spachtel usw.) zum Auftragen von Chemikalien.
  • Verwenden Sie keine Leder-Handschuhe bei Arbeiten mit Chemikalien und bei Feuchtarbeiten. Sie sind nicht dicht und können zu Chromat-Allergien führen.
  • Vermeiden Sie den Hautkontakt mit Zement und Harzen (Schutzkleidung, die durch den Arbeitgeber gereinigt wird, Einmalschutz-Anzüge, geeignete Schutzschuhe)!

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Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV 

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über die Gefahren informieren, die bei der Benutzung von Handschuhen und beim Umgang mit Gefahrstoffen auftreten können. Dazu dient die Betriebsanweisung. In ihr sind die Gefahren, die auftreten können, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei der Tätigkeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen und die Entsorgung von Chemikalien beschrieben. Die Betriebsanweisung muss verständlich für die Beschäftigten abgefasst sein. Eine Muster-Betriebsanweisung findet man in der TRGS 555.

Unterrichtung nach § 14 GefStoffV

Die Beschäftigten müssen regelmäßig jährlich am Arbeitsplatz anhand der Betriebsanweisung im richtigen Verhalten und über Schutzmaßnahmen unterrichtet werden. Krankheitszeichen, welche die Beschäftigten bemerkt haben, wie Hautrötungen und Juckreiz, sollten besprochen werden und zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes führen.

Bei Schwangeren und auch bei stillenden Müttern muss auf die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und der Mutterschutzrichtlinienverordnung geachtet werden. Hierzu finden Sie

  1. Merkblätter auf der Homepage "infektionsfrei.de"

Über die Unterweisung hinaus muss der Arbeitgeber ständig auf sachgemäße Anwendung von Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen achten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Belastung durch unausgehärtete Epoxidharze und Kontakt über die Haut oder die Atemwege bzw. bei mehr als 4 Stunden Feuchtarbeit pro Tag muss der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch einen Arzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" veranlassen (am besten nach den Grundsätzen G 23, 24). Ebenso muss er bei mehr als 2 Stunden Feuchtarbeit pro Tag arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. (Anhang der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ).

Gesundheitliche Risiken

Beschäftigte mit anlagebedingter Neigung zur Entwicklung von Allergien wie Milchschorf, Beugenekzem, Neurodermitis, allergischem Schnupfen und Asthma (Atopiker) sind besonders gefährdet, beruflich Haut- und Atemwegserkrankungen zu entwickeln. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist deshalb für Atopiker besonders wichtig.

Vorträge 8. Colloquium ergodermatologicum 2007

  1. Vortrag von Professor Biedermann, Universitäts-Hautklinik Tübingen (PDF; 13,1 MB)
  2. Vortrag von Herrn Rheker, GISBAU (PDF; 10,5 MB)
  3. Vortrag von Herrn Dr. Konerding, arbeitsmedizinischer Dienst der BG Bau (PDF; 312 KB) 
  4. Umgang mit  Epoxidharzen im Baugewerbe